Die Gemeinde Reichertshausen hat uns entsprechend informiert und erlässt folgende Regelung:
Nach der aktuell gültigen 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist nach § 4 Absatz 1 der 15. BayIfSMV der Zutritt grundsätzlich nur gestattet, wenn dem 2G plus Erfordernis nachgekommen wird.
Aktuell gibt es eine Änderung hierzu die besagt, dass alle Dreifach-Geimpften nach dem 15. Tag der Auffrischungsimpfung (Booster) keinen zusätzlichen Test mehr benötigen.
Es dürfen (abgesehen von der schulischen Sportausübung im Rahmen des Sportunterrichts) folgende Personengruppen zur Sportausübung eingelassen werden:
- Geimpfte, die zusätzlich über einen Testnachweis verfügen
- Genesene, die zusätzlich über einen Testnachweis verfügen
- Geimpfte nach dem 15. Tag der Auffrischungsimpfung (Booster) ohne Testnachweis
- Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten, die zusätzlich über einen Testnachweis verfügen ( i.d.R. aber Ausnahme: Als getestet gelten Kinder bis zum 6. Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, noch nicht eingeschulte Kinder)
Für Zuschauer gilt weiterhin die 2G-plus-Regelung ohne Booster-Ausnahme.
Der Vorstand