So wurden in der Ministerratssitzung folgende Maßnahmen ab dem 2.11.2020 beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:
- Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
- Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
- Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
- Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden.
- Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.
Der Vorstand der SpVgg Steinkirchen e.V.
(Newsbild Bild von Miroslava Chrienova auf Pixabay)